Liebe Laufgesellschaft,
wie ihr wahrscheinlich mitbekommen habt, haben Bund und Länder die grundsätzliche Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober 2020 beschlossen. Jedoch sieht die Einigung auch Möglichkeiten für Ausnahmen vor.
Eine genaue Regelung der Freien und Hansestadt Hamburg, inklusive einer Definition des Begriffs Großveranstaltung, steht noch aus. Erst wenn von Seiten der Politik weitere Details bekanntgegeben worden sind, können wir einzelfallbezogen einschätzen, was dies für den 31. BARMER Alsterlauf konkret bedeutet.
Dieser Prozess findet – aufgrund der hohen Komplexität – meist unter Einbeziehung der zuständigen bzw. beteiligten Behörden statt. Daher bitten wir euch um Verständnis, dass es einige Zeit in Anspruch nehmen kann, bis wir uns mit einer genauen Auskunft oder Entscheidung wieder bei euch melden können.
Vielen Dank und sportliche Grüße
Euer BMS-Team